Chancen & Risiken
Immobilien – krisenbeständig und nachhaltig
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solide Immobilien wie kaum eine andere Anlagealternative die Kriterien für einen Vermögensaufbau durch Sicherheit und langfristigen Wertzuwachs erfüllen.
Eine Investition in Immobilien bedeutet für jeden Anleger neben Chancen auch Risiken und Pflichten, die der Erwerber einer Wohneinheit übernimmt.
Die GG Projektgesellschaft mbH & Co. Vertriebs KG setzt auf Transparenz in allen Schritten, weshalb wir ausführlich über Chancen und Risiken informieren.
DIE CHANCEN
DIE RISIKEN
Aus der Vergangenheit können Miet- und Preissteigerungen für Immobilien nicht garantiert bzw. abgeleitet werden. Die Wirtschaftlichkeit wird durch eine Finanzierung des Kaufpreises mit geringem bzw. fehlendem Eigenkapital, durch eventuelle Zwangsversteigerung, Wohngelderhöhung, möglichen Leerstand der Wohnung und dergleichen unter Umständen negativ beeinträchtigt.
Ein geringes Risiko liegt in einer erschwerten Vermietbarkeit der Wohnung/Immobilie bzw. einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit der Mieter oder eines Mietgarantiegebers. Als Eigentümer haben Sie zudem die Verpflichtung, Wohngeld zu zahlen. Reichen für anstehende Reparaturen am Gemeinschaftseigentum die im Wohngeld enthaltenen Vorauszahlungen für laufende Instandsetzungen und Rücklagen nicht aus, so kann die Eigentümergemeinschaft unter Umständen auch gegen den Willen des Erwerbers mit einer entsprechenden Mehrheit eine Sonderumlage beschließen und durchsetzen.
Der Wiederverkauf einer erworbenen Immobilie kann erst nach Ablauf von zehn Jahren steuerneutral erfolgen, da vorher Veräußerungsgewinne zu versteuern sind. Es entsteht insoweit ein finanzieller Nachteil, wenn die Immobilie vor Ablauf der zehnjährigen Haltefrist veräußert wird.
Darüber hinaus fällt beim Erwerb der Immobilie Grunderwerbsteuer an. Darüber hinaus ist nach dem Erwerb der Immobilie eine jährliche Grundsteuer zu zahlen.
Die Finanzierung einer Immobilie erfolgt in der Regel aus Eigenkapital und Fremdmitteln. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Erwerber neben dem Kaufpreis üblicherweise auch die Erwerbsnebenkosten (Notar- und Grundbuchkosten sowie Grunderwerbssteuer) sowie gegebenenfalls entstehende Zwischenfinanzierungskosten (für die Zeit der ersten Ratenzahlung ab Erwerb/Baubeginn bis hin zur Vermietung) zu bezahlen hat, die in das Gesamtinvestitionsvolumen mit einzuberechnen sind.
Wenn der Erwerber den Erwerb der Immobilie durch ein Bankdarlehen finanziert, haftet er persönlich für die fristgerechte Bedienung von Zinsen und die Tilgung seines Darlehens.
Darüber hinaus ist bei Finanzierung durch Dritte (Banken usw.) zu berücksichtigen, dass die Konditionen, wie Zins und Tilgung, zeitlich befristet sind und die Immobilie in der Zukunft deswegen gegebenenfalls nachfinanziert werden muss. Hinsichtlich des Wunsches einer außerplanmäßigen Rückführung des Darlehens ist ein Kreditinstitut grundsätzlich nicht verpflichtet, grundpfandrechtlich besicherte Darlehen vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit zurückzunehmen.