Denkmal-AfA -attraktive Wertanlage vom Staat gefördert

Der Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden ist gesellschaftlich gewollt und wird deshalb vom Staat durch die Denkmalabschreibung (Denkmal-AfA) honoriert.

Der Investor kann bei Erwerb die begünstigten Sanierungskosten bis zu 100 % (über 12 Jahre hinweg) steuerlich abschreiben. Beim Kauf einer selbst genutzten Denkmal-Immobilie sind dies bis zu 90 % (über 10 Jahre hinweg). Die genaue Höhe steht erst nach Vorlage der Denkmalbescheinigung und damit nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten fest.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Denkmal-AfA in voller Höhe ist, dass mit der Sanierung erst nach Abschluss des Kaufvertrages begonnen wird.

Wir informieren Sie gerne zu den Details!

Denkmal-AfA -attraktive Wertanlage vom Staat gefördert

Der Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden ist gesellschaftlich gewollt und wird deshalb vom Staat durch die Denkmalabschreibung (Denkmal-AfA) honoriert.

Der Investor kann bei Erwerb die begünstigten Sanierungskosten bis zu 100 % (über 12 Jahre hinweg) steuerlich abschreiben. Beim Kauf einer selbst genutzten Denkmal-Immobilie sind dies bis zu 90 % (über 10 Jahre hinweg). Die genaue Höhe steht erst nach Vorlage der Denkmalbescheinigung und damit nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten fest.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Denkmal-AfA in voller Höhe ist, dass mit der Sanierung erst nach Abschluss des Kaufvertrages begonnen wird.

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Steuern & Vermietung

Durch den Erwerb einer fremdgenutzten – und eventuell fremdfinanzierten – Immobilie werden bei Vermietung der Wohneinheiten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Die steuerlichen Ergebnisse aus der Investition führen in der Regel zunächst zu einer Senkung des zu versteuernden Einkommens des Investors. Diese geht in der Regel mit der Senkung der Steuerschuld einher.

Für weitere Informationen nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Steuern & Vermietung

Durch den Erwerb einer fremdgenutzten – und eventuell fremdfinanzierten – Immobilie werden bei Vermietung der Wohneinheiten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Die steuerlichen Ergebnisse aus der Investition führen in der Regel zunächst zu einer Senkung des zu versteuernden Einkommens des Investors. Diese geht in der Regel mit der Senkung der Steuerschuld einher.

Für weitere Informationen nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Chancen & Risiken

Immobilien – krisenbeständig und nachhaltig

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solide Immobilien wie kaum eine andere Anlagealternative die Kriterien für einen Vermögensaufbau durch Sicherheit und langfristigen Wertzuwachs erfüllen.

Eine Investition in Immobilien bedeutet für jeden Anleger neben Chancen auch Risiken und Pflichten, die der Erwerber einer Wohneinheit übernimmt.

Die GG Projektgesellschaft mbH & Co. Vertriebs KG setzt auf Transparenz in allen Schritten, weshalb wir ausführlich über Chancen und Risiken informieren.

DIE CHANCEN

1Wertzuwachs
Mit dem Erwerb einer Immobilie sorgen Sie für einen realen materiellen Wertzuwachs Ihres Vermögens.
2Erfolg
Wesentlich für ein erfolgreiches Immobilieninvestment sind zuverlässige Vertragspartner, eine rechtssichere Vertragsgestaltung, ein guter Standort, moderne und qualitativ hochwertige Baumaßnahmen, ein durchdachtes Nutzungskonzept, eine ordentliche Verwaltung, eine weitsichtige Pflege sowie eine Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung, die eine größtmögliche Kostentransparenz, eine solide Finanzierung und die optimale Ausnutzung von steuerlichen Vorteilen bieten.
3Private Altersvorsorge
Die Bundesrepublik Deutschland steht derzeit am Beginn eines Prozesses, an dessen Ende von den heutigen Renten-Versprechungen für zukünftige Rentner-Generationen wahrscheinlich wenig übrig bleiben wird. Immobilien eignen sich hervorragend zur Bildung einer privaten Altersvorsorge.
4Inflationssicherung
Eine Immobilie in der Nähe einer Stadt, die als eine der zukunftsstärksten in Deutschland gilt, bietet eine gute Inflationssicherung. Die Nachfrage nach Wohnraum in Großstädten mit entsprechender Infrastruktur, steigende Grundstückspreise sowie steigende Kosten für Material und Löhne können die Grundlage für Wertsteigerungen sein.

DIE RISIKEN

1Langfristigkeit
Der Kauf einer Immobilie sollte aus wirtschaftlichen wie auch aus steuerlichen Gründen grundsätzlich als langfristige Vermögensanlage gesehen werden. Selbstverständlich ist ein Weiterverkauf der von Ihnen erworbenen Immobilie jederzeit möglich. Dabei sind die Bedingungen des Wiederverkaufes von den jeweiligen aktuellen Gegebenheiten des Immobilienmarktes abhängig.
2Werthaltigkeit
Auch wenn in der Vergangenheit Immobilien in Deutschland regelmäßig einen Wertzuwachs erfahren haben, der teilweise erheblich über der allgemeinen Preissteigerungsrate lag, unterliegt der Immobilienmarkt doch ständigen, teilweise überraschenden Schwankungen.
3Konzept und Nutzung
Eine Eigentumswohnung eignet sich grundsätzlich sowohl zur Selbstnutzung als auch zur Vermietung, wobei die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung zu beachten sind. Ein Rentabilitätsvergleich der vermieteten Eigentumswohnung mit alternativen Kapitalanlagen führt häufig zu dem Ergebnis, dass eine nicht ausreichend lange Haltedauer durch einen noch nicht erzielbaren Verkaufspreis im Verhältnis zur investierten Gesamtsumme zu einer deutlichen Senkung der Rendite bis hin zu einem negativen Ergebnis führen kann. Eine fremdvermietete Immobilie ist deshalb als sogenannte Generationsinvestition ein vor allem langfristig zu betrachtendes Engagement.
4Instandsetzung, Wohngeld und Vermietbarkeit

Aus der Vergangenheit können Miet- und Preissteigerungen für Immobilien nicht garantiert bzw. abgeleitet werden. Die Wirtschaftlichkeit wird durch eine Finanzierung des Kaufpreises mit geringem bzw. fehlendem Eigenkapital, durch eventuelle Zwangsversteigerung, Wohngelderhöhung, möglichen Leerstand der Wohnung und dergleichen unter Umständen negativ beeinträchtigt.

Ein geringes Risiko liegt in einer erschwerten Vermietbarkeit der Wohnung/Immobilie bzw. einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit der Mieter oder eines Mietgarantiegebers. Als Eigentümer haben Sie zudem die Verpflichtung, Wohngeld zu zahlen. Reichen für anstehende Reparaturen am Gemeinschaftseigentum die im Wohngeld enthaltenen Vorauszahlungen für laufende Instandsetzungen und Rücklagen nicht aus, so kann die Eigentümergemeinschaft unter Umständen auch gegen den Willen des Erwerbers mit einer entsprechenden Mehrheit eine Sonderumlage beschließen und durchsetzen.

5Steuerliche Aspekte

Der Wiederverkauf einer erworbenen Immobilie kann erst nach Ablauf von zehn Jahren steuerneutral erfolgen, da vorher Veräußerungsgewinne zu versteuern sind. Es entsteht insoweit ein finanzieller Nachteil, wenn die Immobilie vor Ablauf der zehnjährigen Haltefrist veräußert wird.

Darüber hinaus fällt beim Erwerb der Immobilie Grunderwerbsteuer an. Darüber hinaus ist nach dem Erwerb der Immobilie eine jährliche Grundsteuer zu zahlen.

6Kein Risikoausschluss
Beim Erwerb einer Immobilie ist zu beachten, dass für die Zukunft nicht sämtliche Risiken ausgeschlossen werden können. Darunter fallen mögliche Veränderungen der Einkommenssituation, Mietausfälle oder unvorhergesehene Reparaturen, nicht vorhersehbare Ereignisse und Schicksalsschläge.
7Finanzierung

Die Finanzierung einer Immobilie erfolgt in der Regel aus Eigenkapital und Fremdmitteln. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Erwerber neben dem Kaufpreis üblicherweise auch die Erwerbsnebenkosten (Notar- und Grundbuchkosten sowie Grunderwerbssteuer) sowie gegebenenfalls entstehende Zwischenfinanzierungskosten (für die Zeit der ersten Ratenzahlung ab Erwerb/Baubeginn bis hin zur Vermietung) zu bezahlen hat, die in das Gesamtinvestitionsvolumen mit einzuberechnen sind.

Wenn der Erwerber den Erwerb der Immobilie durch ein Bankdarlehen finanziert, haftet er persönlich für die fristgerechte Bedienung von Zinsen und die Tilgung seines Darlehens.

Darüber hinaus ist bei Finanzierung durch Dritte (Banken usw.) zu berücksichtigen, dass die Konditionen, wie Zins und Tilgung, zeitlich befristet sind und die Immobilie in der Zukunft deswegen gegebenenfalls nachfinanziert werden muss. Hinsichtlich des Wunsches einer außerplanmäßigen Rückführung des Darlehens ist ein Kreditinstitut grundsätzlich nicht verpflichtet, grundpfandrechtlich besicherte Darlehen vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit zurückzunehmen.